Willkommen!
Herzlich willkommen beim BDPM - Bundesverband Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie (BDPM) e. V.
Wir vertreten die berufspolitschen Interessen der Fachärzt:innen für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, der ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Ärzt:innen, der Ärzt:innen mit Zusatztiteln Psychotherapie und Psychoanalyse sowie der Ärzt:innen in Weiterbildung in zum Gebiet Psychosomatischer Medizin und Psychotherapie sowohl in Praxis als auch in der Klinik. Der BDPM vertritt das Gebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie die Ärztliche Psychotherapie beim Spitzenverband der Fachärzte Deutschland (SpiFa) und sorgt in der Politik und in den Organen der ärztlichen Selbstverwaltung für die Festigung und Weiterentwicklung des Fachgebiets und der Ärztlichen Psychotherapie. Weiterhin bieten wir unseren Mitgliedern umfangreiche Serviceleistungen in den verschiedensten Bereichen an.
Ganz besonders liegt uns die Weiterbildung am Herzen. Wir vertreten die Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung und bieten mit der Akademie für Psychosomatische Medizin, der APM, attraktive Weiter- und Fortbildungsprogramme an.
Wenn Sie bereits Mitglied des BDPM sind, melden Sie sich bitte links mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an, um diese Seite in vollem Umfang zu nutzen. So erhalten Sie beispielsweise Zugriff auf unser Forum, in dem Sie Musterwidersprüche gegen Honorarbescheide finden, sich mit anderen Mitgliedern sowie dem Vorstand des BDPM austauschen können und kompetente Hilfestellung zu Honorarangelegenheiten, Praxisorganisation, Weiterbildung und vielen weiteren Themen erhalten. Weiterhin können Sie dort freie Kapazitäten melden, um Patienten von Kollegen vermittelt zu bekommen. Sollten Sie Mitglied im BDPM sein, aber noch keine Zugangsdaten erhalten haben, melden Sie sich bitte unter
This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
.
Wenn Sie dem BDPM noch nicht beigetreten sind, dürfen wir Sie einladen, sich hier über die Vorteile einer Mitgliedschaft zu informieren und ein Antragsformular herunterzuladen. Wir freuen uns auf Sie!
Struktur und Kompetenzen
Der BDPM e. V. ist ein föderal strukturierter und organisierter Berufsverband. Dies ist von herausragender Bedeutung für die regionalisiert anfallenden Aufgaben der Honorarverteilung.
Der Bundesverband hat eine koordinierende Aufgabe und schlägt prinzipielle Vorgaben vor. Für die Fachärzt:innen bedeutet dies etwa das Ziel, fiskalisch gesichert und gleichberechtigt neben den anderen Fachärzt:innen positioniert zu sein.
Ziele
BDPM e. V. ist das Bündnis in Deutschland der Psychosomatischen Medizin mit der Ärztlichen Psychotherapie. Der Berufsverband vertritt die niedergelassenen Fachärzt:innen für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, der ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Ärzt:innen, der Ärzt:innen mit Zusatztiteln Psychotherapie und Psychoanalyse sowie der Ärzt:innen in Weiterbildung in zum Gebiet Psychosomatischer Medizin und Psychotherapie sowohl in Praxis als auch in der Klinik. Der BDPM vertritt das Gebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie die Ärztliche Psychotherapie beim Spitzenverband der Fachärzte Deutschland (SpiFa) e.V. und sorgt in der Politik und in den Organen der ärztlichen Selbstverwaltung für die Festigung und Weiterentwicklung des Fachgebiets und der Ärztlichen Psychotherapie. Zusammen mit der befreundeten und assoziierten Vereinigung Psychotherapeutisch und Psychosomatisch tätigen Kassenärzt:innen (VPK) e.V. bildet der BDPM die mit Abstand größte ärztliche berufspolitische Vertretung.
Fachärzt:innen für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie:
Das wichtigste und vordringlichste Ziel ist die Sicherung und der weitere Ausbau des Facharztes und der Ärztlichen Psychotherapie als feste Größen in der gesamten Medizin.
Dafür ist eine eigene Bedarfsplanung erforderlich.
Außerdem ist eine eigenständige fiskalische Sicherung im fachärztlichen Bereich der morbiditätsbasierten Gesamtvergütung oder extrabudgetär existenzsichernd einzurichten.
Die Weiterbildungsordnung ist weiterzuentwickeln und an die Versorgungsrealitäten weiter anzupassen. Dabei muss neben der bestehenden psychotherapeutischen Kompetenz das medizinisch-psychosomatische und somatische Profil formal und inhaltlich nachgeschärft werden.
Facharztpraxen müssen prinzipiell überall finanziell so ausgestattet sein, dass ambulante Weiterbildung möglich ist. Gerade in unserem Fach kann eine qualifizierte Weiterbildung nicht ausschließlich stationär sein. Ähnliches trifft für die Forschung zu.
Die Bedingungen für die jungen Ärzt:innen in Weiterbildung müssen attraktiv gestaltet sein. Das liegt in unser aller Verantwortung. Der BDPM setzt sich auf allen Ebenen des Kammersystems dafür ein, dass ambulante Weiterbildung überall in der Republik auskömmlich finanzierbar und auch die fachärztlich-psychosomatische Weiterbildung vollfinanziert innerhalb der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit ableistbar ist.
Ärztliche Psychotherapeut:innen
Nachdem der BDPM bereits im Bereich der Landesärztekammer Berlin die Streichung des Begriffs „fachgebunden“ aus der Bereichsbezeichnung Psychotherapie erreicht hat, ist dies nun bundesweit umgesetzt. Das ist ein großer Erfolg. Dennoch muss hier weiter nachgearbeitet werden, um Diskriminierungen in Zulassungsausschüssen zu stoppen und Chancengleichheit bei der Niederlassung herzustellen.
Ärztliche Psychotherapeut:innen verfügen über umfassende psychotherapeutische, pharmakologische, sozialmedizinische und somatische Kompetenzen. Das unterscheidet sie grundsätzlich von nicht-ärztlichen Psychotherapeut:innen. In Behandlungszusammenhängen wie etwa der KSVPsychRL (2021) können sie daher nicht mit nicht-ärztlichen Leistungsträgern zusammen nach Leistungsmerkmalen unsachgemäß klassifiziert werden.
Als großer Erfolg ist zu werten, dass seit 2013 alle ärztlichen Psychotherapeut:innen die Richtlinienpsychotherapie extrabudgetär vergütet bekommen. Auch bösartige Vorhaben, den Kolleg:innen mit Zusatztitel Psychotherapie die Richtlinienfähigkeit abzuerkennen, konnte der BDPM endgültig abwehren. Manchmal sind in der Berufspolitik Selbstverständlichkeiten eben nicht selbstverständlich!
Strukturelle Verankerung des Psychosomatischen in der Medizin
Der BDPM vertritt das Fachgebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, sowie die Ärztliche Psychotherapie beim Spitzenverband der Fachärzte Deutschland (SpiFa) e.V., der die Interessen von über 160.000 Facharzt:innen in Deutschland in Praxis und Klinik bei der Politik und auf allen Ebenen der ärztlichen Selbstverwaltung vertritt. Beim SpiFa sitzt der BDPM bereits das 3. Mal in Folge dem Ausschuss für Psychotherapie in den Fachgebieten, Strukturfragen in der Versorgung psychischer und psychosomatischer Patienten und fachgebietsspezifischer kommunikativer und psychosozialer ärztlicher Behandlungsverantwortung (PIF-Ausschuss) des SpiFa e.V. vor. Damit hat er führenden Einfluss auf die Festigung und Weiterentwicklung der psychosomatischen und psychotherapeutischen Kompetenz in den ärztlichen Gebieten.
Dies ist umso dringlicher, wie der gesetzgeberische Angriff der nicht-ärztlichen Psychotherapeuten deutlich gezeigt hat, dass psychologischerseits ein umfängliches Substitutionsbegehren besteht. Psychologischerseits wollte man, wie im ersten Gesetzentwurf hinterlegt, die Psychotherapie ganz an sich reißen und die alleinige Definitionshoheit erlangen. Damit wäre die Ärzteschaft langfristig ausgebootet gewesen. Allein der konsequente und konfliktbereite Einsatz des BDPM und das große Vertrauen und die Solidarität der SpiFa-Mitgliedsverbände haben diesen Erdrutsch verhindern können.
Daher hat sich der BDPM in den vergangenen Jahren sehr prominent und umfassend mit der Neuordnung des Gesundheitssystems durch das unter falscher Bezeichnung daherkommenden neuen Psychotherapeutengesetz befasst. Zukünftig werden Psycholog:innen nach einem Bachelor-Studium der allgemeinen Psychologie und einem Masterstudium, das ebenfalls mit Psychologie abschließt, nach einer mündlichen Prüfung zu „Psychotherapeut:innen“ um etikettiert. Diese werden in allen Bereichen des Gesundheitssystem und im Beratungssektor heilkundlich tätig. Die psychotherapeutischen Verfahren müssen aber noch gelernt werden. Die Schaffung einer derartigen Unordnung durch fehlerhaften Gebrauch von Bezeichnungen in einem so sensiblen Bereich wie dem des Gesundheitssystems muss korrigiert werden. Weder Leistungsträger noch Patient:innen verstehen, dass gleiche Berufsbezeichnungen für völlig verschiedene Qualifikationsniveaus verwendet werden. Verschleiert werden soll, dass eine neue heilkundliche Psychologie in das Gesundheitswesen Einzug erhält. Das bedeutet eine Strukturreform, was aber nicht benannt werden darf.
Hier ist einer erstaunlichen Hybris Einhalt zu gebieten und eine rationale Ordnung herbeizuführen.
Psychotherapie ist ursprünglich ärztlich. Der BDPM wird sie den Ärztinnen und Ärzten erhalten!
Gesetzliche Forderungen und Erreichtes
Vor Gründung des BDPM 2010 waren wesentliche Rechtsgrundsätze verletzt und verlangten konstruktive Lösungen.
Vordringlich war die grundgesetzlich zugesicherte Gleichbehandlung herzustellen. In der Bewertung der fachärztlichen Leistungen bestehen im Vergleich zu den analogen Facharztgruppen (FÄ für Psychiatrie und Psychotherapie, Nervenärzte und FÄ für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie) ungerechtfertigte Benachteiligungen. Diese betrafen zudem bis einschließlich 2012 auch den privilegierten Zugriff auf die Richtlinienpsychotherapie (Mengensteuerung).
Eine entsprechende Gleichstellungsklage flankierte über Jahre erfolgreich den berufspolitischen Prozess, in dessen Rahmen der BDPM als einziger psychosomatischer Berufsverband keine Konflikte scheute und zuerst im Rahmen des GOÄ-Novellierungsprozesses und in Folge bei der sog. „kleinen EBM-Reform“ eine Gleichbewertung der psychosomatisch-fachärztlichen sowie der ärztlich-psychotherapeutischen Leistungen gegen erhebliche Widerstände durchsetzen konnte. Das beendete erfolgreich eine jahrzehntelange Diskriminierung der Fachärzt:innen für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, sowie der Ärztlichen Psychotherapeut:innen.
Der von der Klage flankierte berufspolitische Prozess führte 2013 dann zur Aufhebung der Diskriminierung für Fachärzt:innen für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie und Ärztliche Psychotherapeut:innen in der Mengensteuerung. Seither sind die Leistungen der Richtlinienpsychotherapie auch für sie unbegrenzt extrabudgetär erbringbar.
Das GKV-VG führte die alte Regelung wieder ein, dass die Honorarverteilung regional im Benehmen mit den Krankenkassen erfolgen wird. Das ist eröffnete einerseits neue Spielräume, andererseits entstand erneut ein Flickenteppich.
Die einzige gesetzliche Vorgabe ist dabei die Kalkulierbarkeit des Umsatzes. Diese ist jedoch in den KV-Bereichen nicht umgesetzt, in denen quotiert wird, das heißt: der Punktwert floatet. Das eignet sich nicht zu kalkulierbarer Erbringung fachärztlicher Leistungen. In Berlin konnte ein eigener Fachgruppentopf eingerichtet und so von 2013 bis zur Neuauflage des HVM 2022 die Kapitel 22 Leistungen und nicht genehmigungspflichtigen Ziffern eine Auszahlung weitgehend zum Orientierungspunktwert erreicht werden. In Niedersachsen sind die Leistungen extrabudgetär, in Bayern teilweise.
Das TSVG hat bundesweit zumindest die Möglichkeit gebracht, dass sogenannte TSS-Fälle (Neupatient:innen, Vermittlungsfälle etc.) für ein Quartal extrabudgetiert vergütet werden. Das ermöglicht neue Spielräume für die fachärztliche Diagnostik und Behandlung.
Insgesamt freuen wir uns sehr, dass wir eine deutliche Aufbesserung der psychotherapeutischen Leistungen und vor allem auch der Gruppentherapie, und dort auch eine gute neue Flexibilisierung, erreichen konnten. Davon profitieren die Fachärzt:innen für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie aufgrund der tradierten Integration von Gruppentherapie in der Weiterbildungsordnung ganz besonders.
Keinesfalls darf in Zukunft die immer noch fehlerhafte Eingruppierung der Fachärzt:innen für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie in der Bedarfsplanung seine Abbildung in der Honorarsystematik finden, wie es leider zwischen 2009 und 2012 bundeseinheitlich geregelt war. Das damalige systematische Kleinstampfen der fachärztlichen Leistungen wirkt bis heute nach.
In der Bedarfsplanung endet 2014 die „Schutz“-Quote, nach der bisher 25% der Psychotherapeutensitze ärztlichen Bewerbern vorbehalten waren. Unter rechtlichen Gesichtspunkten ist die Verweigerung einer angemessenen Zulassung auf der Grundlage einer eigenen Bedarfsplanung für Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie ein schwerwiegender und diskriminierender Eingriff in das Grundrecht der freien Berufsausübung. Die mittlerweile erreichte und in der Bedarfsplanung verankerte Quotenregelung, dass 25% der Psychotherapeutensitze ärztlich, und davon 50 % fachärztlich psychosomatisch zu besetzen sind, ist allenfalls ein Zwischenschritt. Die Eingruppierung der Fachärzt:innen für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie als immer ausschließlich psychotherapeutisch Tätige ist lange überholt und steht im Widerspruch zu den Weiterbildungsordnungen. Das ist korrekturüberfällig.
Selbstverständlich tritt der BDPM auf der politischen Ebene nach wie vor für einen eigene Bedarfsplanung der Fachärzt:innen für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie ein!
Der BDPM ist durch seine hervorragende Einbindung an allen Gesetzgebungsprozessen beteiligt und gibt eigene und/oder im Spitzenverband der Fachärzte Deutschlands konsentierte Stellungnahmen ab.
Sehr prominent und umfassend befasst sich der BDPM mit der Neuordnung des Gesundheitssystems durch das unter falscher Bezeichnung daherkommenden neuen Psychotherapeutengesetz. Zukünftig werden Psycholog:innen nach einem Bachelor-Studium der allgemeinen Psychologie und einem Masterstudium, das ebenfalls mit Psychologie abschließt, nach einer mündlichen Prüfung zu „Psychotherapeut:innen“ um etikettiert. Diese werden in allen Bereichen des Gesundheitssystem und im Beratungssektor heilkundlich tätig. Die psychotherapeutischen Verfahren müssen aber noch gelernt werden. Die Schaffung einer derartigen Unordnung durch fehlerhaften Gebrauch von Bezeichnungen in einem so sensiblen Bereich wie dem des Gesundheitssystems muss korrigiert werden. Weder Leistungsträger noch Patient:innen verstehen, dass gleiche Berufsbezeichnungen für völlig verschiedene Qualifikationsniveaus verwendet werden. Verschleiert werden soll, dass eine neue heilkundliche Psychologie in das Gesundheitswesen Einzug erhält. Das bedeutet eine Strukturreform, was aber nicht benannt werden darf.
Psychologischerseits wollte man, wie im ersten Gesetzentwurf hinterlegt, die Psychotherapie ganz an sich reißen und die alleinige Definitionshoheit erlangen. Damit wäre die Ärzteschaft langfristig ausgebootet worden. Allein der konsequente und konfliktbereite Einsatz des BDPM und das große Vertrauen und die Solidarität der SpiFa-Mitgliedsverbände haben diesen Erdrutsch verhindern können.