Das neue GKV-Versorgungsgesetz
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- Veröffentlicht am Freitag, 09. Dezember 2011 07:45
- Geschrieben von Christian Messer
Das neue GKV-Versorgungsgesetz liegt jetzt vor. Für das Fachgebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, für Ärztliche Psychotherapeuten und für Ärzte mit „fachgebundener“ Psychotherapie bleibt vorerst alles beim Alten.
Für die „fachgebundene“ Psychotherapie bleibt die unerträgliche Diskriminierung im § 87b 2 bestehen. Der BDPM hat mit seiner Briefaktion an den Bundesgesundheitsminister, sowie die gesundheitspolitischen Sprecher aller im Bundestag vertretenen Fraktionen einen Anfang gemacht, hier perspektivisch eine Änderung zu bewirken und wird hier am Ball bleiben (s. „Wunsch an die Politik“ auf dieser Homepage). Daneben ist in den jeweiligen Landes-KVen darauf hinzuwirken, dass zwischenzeitlich möglichst günstige Lösungen getroffen werden.
Der HVM wird jeweils von der regionalen KV im Benehmen mit den Krankenkassen gestaltet. Das heißt: nach Verabschiedung des HVM durch die jeweilige VV ist der HVM den Kassen vorzulegen, bevor er in Kraft tritt. Eine Zustimmung durch die Kassen ist nicht mehr erforderlich. Hier gibt es endlich Gestaltungsmöglichkeiten für das Fachgebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, die wir nutzen sollten!
Erstmals wird überall alles beim Alten bleiben. Die Vergütung der Richtlinie erfolgt innerhalb der morbiditätsbasierten Gesamtvergütung im Vorwegabzug. Aber es wird existenziell notwendig werden, Brandmauern gegen die massiv andrängenden Psychologischen Psychotherapeuten zu ziehen. Die PPs ist die einzige Berufsgruppe in der KV ohne Nachwuchsprobleme: im Gegenteil, es drängt eine Vielzahl auf Zulassung.
Ab 2013 wird ein Arzt bei Praxisaufgabe einen Antrag auf Ausscheiden beim Zulassungsausschuss stellen müssen. Bei überversorgten Gebieten (und das betrifft genau fast überall in der Republik nur uns!) entscheidet der Zulassungsausschuss darüber, ob der Sitz für die Versorgung wichtig ist. Die KV kann den Sitz aufkaufen und stilllegen. Dafür muss sie den Arzt mit dem Verkehrswert entschädigen.
Das löst verständlicherweise Ängste aus. Beispielhaft wären in Berlin rechnerisch 713 „Psychotherapeutensitze“ davon betroffen. Aber ganz so wird es nicht kommen können. Das würde die KVen Unsummen von Geld aus dem HVV kosten, ohne dass diesem Finanzvolumen Versorgung gegenübersteht. Daneben gibt es eine weitere Zahl ungelöster Probleme, wie Übernahme von Personal durch die KV etc. Selbst bei einem paritätischen Stimmverhältnis Ärzte : Kassen im Zulassungsausschuss würde die Praxis wieder ausgeschrieben werden.
Aber auch das impliziert größte Schwierigkeiten für das Fachgebiet: Bei Wegfall der Arztquote könnte sich das Fachgebiet so selbst an die Psychologen eliminieren. Diesbezüglich gibt es noch eine Neuerung, die wir im Auge haben müssen.
Es wird perspektivisch neben dem fachärztlichen und hausärztlichen Versorgungsbereich ein psychotherapeutischer Versorgungbereich geschaffen. Jetzt wird es für jeden sichtbar: Wenn sich die Fachärzte nicht endlich geschlossen auf ihre fachärztliche Identität besinnen, droht uns die Elimination in diesen Bereich! Was das hieße, ist gar nicht auszumalen. Das sollten sich auch die Klinikleiter und Hochschulprofessoren vor Augen halten.
Es wird also für das Fachgebiet nur mit einer Gleichstellung und Gleichbehandlung mit anderen Fachärzten gehen. Der BDPM setzt sich massiv dafür ein. Die Klage läuft.
Packen wir es an!